Förderung auf Grundlage des Präventionsgesetzes

Die meisten Krankenkassen fördern Ihr Engagement für Ihre Gesundheit, indem Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem unserer Kurse einen großen Teil der Kosten (je nach Krankenkasse bis zu 80%) an Sie zurückerstatten. Die Entscheidung über die Erstattung von Kurskosten oder Teilen der Kurskosten trifft ausschließlich Ihre Krankenkasse. In der Regel müssen Sie für eine Förderung durch Ihre Krankenkasse mindestens 80% der Kurseinheiten (abgerundet auf volle Kurseinheiten) anwesend sein. Auf diese Entscheidung haben wir von ProGesma keinen Einfluss. Sprechen Sie deshalb hierfür mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zentrale Prüfstelle Prävention

Durch die Einführung der Zentralen Prüfstelle Prävention werden Kurse die gefördert werden sollen von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert. Viele Krankenkassen nehmen den Status der Zentralen Prüfstelle Prävention als Grundlage für die Entscheidung der Förderung des jeweiligen Kurses.

Kurse die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind erkennen Sie anhand des grünen Stempels “ZERTIFIZIERT” auf der entsprechenden Kursseite.

Anhand der folgenden Liste erkenne Sie ob Ihre Krankenkasse mit der Zentralen Prüfstelle Prävention kooperiert:

  • VDEK (TK – Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, DAK Gesundheit, KKH – Kaufmännische Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkase, hkk)
  • BKK Deutschland
  • IKK classic
    Knappschaft
  • SLVG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
    BIG – BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • Weitere Informationen zu der Zentralen Prüfstelle Prävention finden sie hier.

Falls Ihre Krankenkasse nicht in der Liste enthalten ist, nehmen Sie bitte bei Fragen zur Förderung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

Wichtig Information für SBK – versicherte Personen.

Die SBK bietet Ihren Versicherten bei erfolgreicher Kursteilnahme folgende Vorteile:
Sie bezahlen schon zu Beginn des Kurses nur ihren Eigenanteil. Bei erfolgreicher Teilnahme (= Anwesenheit bei mehr als 80% der Kurseinheiten, abgerundet auf volle Kurseinheiten) wird der Zuschuss der SBK direkt von uns mit der SBK abgerechnet. Sollte die SBK Ihren Zuschuss nicht gewähren, stellen wir Ihnen diesen nach dem Kurs gesondert in Rechnung.

Jeder zertifizierte Kurs wird bezuschusst. Ihr Zuschuss wird nicht auf 1-2 Kurse pro Jahr beschränkt, wie es bei anderen Krankenkassen der Fall ist.